Waffenrecht - Überprüfungsschießen

Programm

Gemäß § 18 Abs. 2 DGUV V 23 hat der/die Unternehmer:in sicherzustellen, dass Versicherte, die Träger von Schusswaffen nach Absatz 1 sind, regelmäßig an Schießübungen teilnehmen und ihre Schießfertigkeit sowie Sachkunde nach dem Waffenrecht ihm oder einem Sachkundigen nachweisen.

Berufliche Waffenträger:innen sind daher gesetzlich verpflichtet, regelmäßig praktische Schießübungen durchzuführen.

Mit dem VSW-Überprüfungsschießen können Teilnehmer:innen diesen Nachweis erbringen.

 

Das Überprüfungsschießen findet im RSA Schieß-Sportcentrum Heusenstamm statt. 
Dieser spezialisierte Standort bietet optimale Bedingungen für praxisorientiertes Training, insbesondere im Bereich der Schießausbildung.